Radio RSG
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Bürgerfunk bei Radio RSG

Im Bürgerfunk haben radiointeressierte Laien die Möglichkeit, mit ihren eigenen Beiträgen „auf Sendung“ zu gehen. Alle privaten Lokalradios in NRW sind durch das Landesmediengesetz verpflichtet, täglich eine Stunde ihrer Sendezeit für den Bürgerfunk zur Verfügung zu stellen. Radio RSG hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Sendungen. Die Beiträge können unentgeltlich in externen Studios produziert werden. Dazu müssen die Bürgerfunk aber vorab an Qualifizierungskursen teilnehmen, in denen wichtiges Grundwissen rund ums Radio vermittelt wird. Weitere Informationen und Kontakte hierzu erhalten auf Anfrage in der Redaktion unter 0212 – 22 11 210 oder per E-Mail an sekretariat@radiorsg.de

Wenn keine aktuelle Bürgerfunk-Sendung vorliegt, hören Sie zur gleichen Zeit die Sendung Radio RSG am Abend.