15 km-Regel

Autofahrer mit Gummersbacher Kennzeichen werden von der Polizei im RSG-Land nicht besonders kontrolliert.

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Seit dieser Woche gilt im Oberbergischen Kreis die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Die Bewohner des Kreises dürfen sich jetzt nur noch zu bestimmten Anlässen mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Viele Menschen aus dem Oberbergischen fahren zum Arbeiten oder um Partner und Verwandte zu besuchen ins RSG-Land - das ist unabhängig von der Entfernung weiterhin erlaubt. Und wer etwa von Radevormwald, Hückeswagen oder Wipperführth nach Remscheid oder Solingen fährt, liegt ohnehin meist noch innerhalb der 15 Kilometer, sagt die Polizei. Eine generelle Kontrolle aller Fahrzeuge aus dem Kreis mache also keinen Sinn. Die Einhaltung der 15 Kilometer werde nur bei einem konkreten Anlass überprüft. Also wenn es etwa aus einem anderen Grund eine Verkehrskontrolle gibt, oder ein Fahrzeug mit Gummersbacher Kennzeichen im RSG-Land einen Unfall hatte.

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