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3-G Regel auch bei Trauerfeiern
Die 3G-Regel gilt auch in Trauerhallen und Trauerräumen. Darauf macht die Stadt Solingen aufmerksam.
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Das heißt: auch dort muss man nachweisen, dass man geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Die Einhaltung der 3G-Regel muss laut Stadt auch an den Eingängen zu den Innenräumen kontrolliert werden. Um einen reibungslosen Ablauf von Trauerfeiern zu gewährleisten, werden alle Teilnehmenden gebeten, die Nachweise bereitzuhalten. Zudem hat die Friedhofsverwaltung die Teilnehmerzahl in den großen Trauerhallen auf dem Parkfriedhof und dem Waldfriedhof auf maximal 50 Personen erhöht.
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