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Ab heute Shoppen ohne Termin und Test in Solingen
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Ab heute Shoppen ohne Termin und Test in Solingen

In Remscheid sinkt der Inzidenzwert weiter, er liegt heute bei gut 68. Damit liegt Remscheid nun schon den dritten Werktag in Folge unter der 100er-Schwelle. Solingen liegt heute bei gut 56 und damit ein kleines bisschen höher als gestern. Trotzdem gibt es in Solingen ab heute weitere Lockerungen. Zum Beispiel für die Einzelhändler in Solingen. Sie freuen sich, dass man ab heute in Solinger Geschäften wieder ohne Termin und ohne Corona-Test shoppen gehen kann. "Super, dann bis morgen!" diesen Satz bekamen viele Händler gestern am Telefon zu hören, sagt der Werbe- und Interessenring Solinger Innenstadt. Und zwar von Kundinnen und Kunden, die nachfragen wollten, ob man wirklich wieder ohne Termin und Test vorbeikommen kann. Auch bei den Händlern sei die Vorfreude groß, vor allem weil das Wetter am Wochenende besser werden soll. Das werde sicher für recht viel Betrieb sorgen. "Das ist eine gute Nachricht für alle Händler.", sagt auch die Ohligser Werbe- und Interessengemeinschaft. Gleichzeitig wolle man allen Kunden versichern, dass die Geschäfte gute Hygienekonzepte haben und jeder sorglos vorbeikommen könne. Die Masken- und Abstandsregeln gelten in den Geschäften weiterhin und es dürfen nicht zu viele Kunden auf einmal in die Geschäfte. Auch die Stadt Solingen freut sich über die weiteren Öffnungen. Oberbürgermeister Tim Kurzbach appelliert jedoch, sich weiterhin an die AHA Regeln zu halten. Nur so könnte man die Inzidenz weiter niedrig halten.

Die Lockerungen gelten allerdings erstmal nur in Solingen. In Remscheid gilt aktuell noch die Bundesnotbremse. Shoppen geht hier nur für Getestete, Geimpfte und Genesene - und nur mit Termin.

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Was gilt nun konkret in Solingen?

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Allgemeine Verhaltensregeln, die in Solingen weiterhin gelten (derzeit unabhängig von Inzidenzwerten):

Mund- / Nase-Schutz** (bekannte Zonen + rund um Schulen + Kitas im Umkreis von jeweils 200 Metern)

Mindestabstand 1,50 Meter

Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 6 Uhr

 

Neue Corona-Schutzverordnung mit drei Stufen

Stufe 1: Inzidenz bis 35

Stufe 2: Inzidenz zwischen 35 und 50

Stufe 3: Inzidenz zwischen 50 und 100

Alles darüber: Regelungen der Notbremse

 

Solingen befindet sich aktuell in Stufe 3.

 

Regelungen für Stufe 3 (Inzidenz 50 bis 100)

 

Keine Ausgangsbeschränkungen

Kontakte:

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten

Beschränkungen für Treffen im privaten Raum bestehen nicht; innen wie außen

Einzelhandel:

Auch Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, können öffnen.

Ohne Termin; kein negativer Test* erforderlich

Begrenzung 1 Kunde pro 20 qm

Geschäfte der lebensnotwendigen Grundversorgung, siehe oben

Begrenzung: bis 800 qm 1 Person pro 10 qm; ab 800 qm 1 Person pro 20 qm

Gastronomie:

Außenbereich kann öffnen; negativer Test* + Platzpflicht; Kontaktrückverfolgung muss gewährleistet sein; das Umkreis-Verzehrverbot entfällt

Beherbergung:

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind möglich mit negativemTest*

Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit negativem Test*

Busreisen mit negativem Test* und Kapazitätsbegrenzung (60 %), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

 

Sport:

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen

Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit negativem Test*

Zuschauer:Innen: außen bis zu 500 Zuschauer:Innen mit negativem Test*; Sitzplan; ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung

(bis 100 Zuschaur:Innen mit negativem Test*; Abstandsregeln; ohne Sitzplan)

Kontaktsport unter freiem Himmel: es gelten die allg. Kontaktregeln

Ausnahme: Gruppen bis zu 25 Kindern/Jugendlichen bis einschl. 18 Jahre

Freizeit:

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten; mit negativem Test*

Freibäder für Sportbetrieb mit negativem Test*

Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und negativemTest*

Zoos und Tierparks: begrenzte Besucherzahl; mit Terminbuchung; Rückverfolgbarkeit, kein Test* erforderlich

Freibäder ohne Liegewiese; siehe oben

Minigolf, Seilbahn in Burg und Schwebefähre in Müngsten; Betrieb möglich; mit negativem Test*

Kultur:

Veranstaltungen außen (Konzerte/Kino/Theater): bis zu 500 Personen; mit Sitzplan; negativer Test*, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

Veranstaltungen innen (Konzerte/Kino/Theater/Oper): bis zu 250 Personen; Sitzplan; negativer Test*, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen: ohne Personenbegrenzung

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen: bis 20 Personen; mit negativem Test*, Ausnahme: keine Gesang und Blasinstrumente

Museum, Ausstellung, Galerie, Schloss/Burg: Terminbuchung und Kontaktnachverfolung notwendig; kein Test*

Begrenzung: 1 Person pro 20 qm

Messen + Märkte + Ausstellungen: mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.):

ohne negativen Test*

Maskenpflicht

Wenn die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, negativer Test* notwendig

Beerdigungen + Trauungen:

keine Personenbeschränkung; Abstandsregeln (und ggfs. Maskenregeln) gelten innen und außen

Großveranstaltungen / Kongresse / Tagungen / Partys / Private Veranstaltungen:

nicht zulässig

 

Erläuterung*

Alternativ zum dokumentierten Negativ-Test kann der Nachweis einer vollständigen Impfung oder der Genesenen-Nachweis mit PCR-Befund (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden.

(3-G-Regel: Getestet – Geimpft – Genesen)

Komplett Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen nicht mit und brauchen keinen Negativ-Test.

Impf-Nachweis durch Impfausweis, Genesenen-Nachweis durch PCR-Befund vom Gesundheitsamt. Beides kann auch nachgereicht werden.

Ein negatives Testergebnis ist 48 Stunden gültig.

 

Erläuterungen**

Eine Alltagsmaske ist zu tragen:

auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich;

im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften:

(auf den Wegen zum Geschäft innerhalb von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf dazu gehörenden Parkplätzen)

auf Spielplätzen

bei Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung unter freiem Himmel.

 

Eine Medizinische Maske (OP-Maske) ist zu tragen:

in allen Geschäften des Einzel- und Großhandels sowie bei Friseuren und anderen zulässigen Dienstleistungen ohne Mindestabstand

in Arztpraxen und in vergleichbaren medizinischen Einrichtungen (auch in Krankenhäusern)

in geschlossenen Räumen (z.B. Museen, Galerien + von Zoos und Tierparks)

während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung in Innenräumen.

 

Eine FFP2-Maske ist vorgeschrieben:

bei Fahrten mit Bussen und Bahnen im Nah- und Fernverkehr, mit Taxen und bei der Schülerbeförderung

für Friseure und andere Dienstleister, die keinen Mindestabstand halten können – wenn Kunden zulässigerweise keine Maske tragen können (z.B.: Bart stutzen).

im praktischen Unterricht und bei praktischen Prüfungen von Fahrschulen sowie Boots- und Flugschulen.

 

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