Aktion Lichtblicke: Das große DANKE! Die Teilnahmebedingungen

Die Aktion Lichtblicke startet die Sonderaktion Das große DANKE!. Hier gibt es die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise auf einen Blick.

Die Teilnahmebedingungen

Die Aktion Lichtblicke e. V. veranstaltet in Zusammen­arbeit mit den Lokalradios Nordrhein-Westfalens (NRW) für alle Hörer* der Lokalradios in NRW die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!. Die Aktion Lichtblicke e. V. ist eine gemeinsame Spendenaktion des Mantelprogrammanbieters radio NRW, des Verbandes Lokaler Rundfunk (VLR) für die 45 Lokalradios in NRW sowie der kirchlichen Hilfs­werke Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein "Aktion Lichtblicke e.V.“ sammelt und verteilt Spenden für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in NRW sowie für deren Familien. Mit Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! sollen ebenfalls insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche aus NRW gefördert werden. Die Lokalradios in NRW begleiten die Aktion und rufen ihre Hörer zur Teilnahme auf.

1.) Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der von der Aktion Lichtblicke e. V. veranstalteten Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an:

2.) Teilnahmeberechtigung

Angesprochen sind Schulen, Kitas, Elterninitiativen, Nachbarschaftshilfen, soziale Einrichtungen oder Vereine mit Sitz in Remscheid oder Solingen, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. Sportvereine, Brauchtumsgruppen, Nachhilfegruppen, Jugendtreffs etc.). Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die in der Corona-Krise zugunsten der oben genannten Zielgruppen besondere Aktionen oder kreative Konzepte (analog und digital) durchgeführt haben, damit insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht ins Hintertreffen geraten. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Aktion Lichtblicke e. V. behält sich vor, die Altersangaben der Teilnehmer zu überprüfen.

3.) Bewerbungszeitraum

Die Bewerbungsunterlagen für diese Aktion können vom 19. Oktober 2020 bis zum 6. Dezember 2020, 24.00 Uhr, bei Radio RSG eingereicht werden. 

4.) Teilnahmeweg

Voraussetzung für die Teilnahme sind das Ausfüllen und Einreichen des Formulars "Aktionsbeschreibung", das HIER zum Ausfüllen bereit steht, sowie das Absenden der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Formular "Aktionsbeschreibung“ inkl. einer ausführlichen Aktions-/Konzepterläuterung sowie der geplanten Mittelverwendung) während des unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraums. Die Aktion Lichtblicke e.V. und Radio RSG haften nicht für den verspäteten und/ oder unvollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen und können nicht für Transportverzögerungen verantwortlich gemacht werden. Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

5.) Aktionsablauf

In dem unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraum ruft Radio RSG seine Hörer auf, sich mit der unter Ziffer 4 genannten Aktions-Beschreibung im Rahmen der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! um die lokal ausgelobten Geldmittel zu bewerben.

Folgende Rahmenbedingungen müssen für eine ordnungsgemäße Bewerbung erfüllt sein:

-         Die angesprochenen Zielgruppen sind Schulen, Kitas, Elterninitiativen, Nachbarschaftshilfen, soziale Einrichtungen oder Vereine mit Sitz in Remscheid oder Solingen, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. Sportvereine, Brauchtumsgruppen, Nachhilfegruppen, Jugendtreffs etc.).

-         Aus dem Online-Formular "Aktionsbeschreibung“ müssen umgesetzte Aktionen oder kreative Konzepte (analog und digital) hervorgehen, durch die (benachteiligte) Kinder und Jugendliche gut durch die Zeit der Corona-Pandemie kommen.

-        Die geplante Verwendung der Fördermittel der Aktion Lichtblicke muss klar formuliert sein. Beispiele sind Verwendungszwecke wie Klassenfahrten, Schulausflüge oder -feiern, Investitionen in digitale Ausstattung/Aktivitäten, Auffüllen der KiTa-/Schul-/Vereinskasse oder materielle Anschaffungen. Voraussetzung ist, dass die bewilligten Geldmittel ausschließlich für (benachteiligte) Kinder und Jugendliche aus NRW verwendet werden. Bei den eingereichten Aktionen / Konzepten muss eine Unterstützung insbesondere hilfsbedürftiger Kinder vorhanden und klar nachvollziehbar sein.

-        Die Mittelverwendung muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt sein und mit einer Beschreibung, wofür die Mittel eingesetzt wurden, sowie Belegen/Quittungen nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis ist vom Mittelempfänger direkt an das Lichtblicke-Büro in Oberhausen zu senden (info@lichtblicke.de).

Jedes Lokalradio, das die Aktion begleitet, darf eine Fördersumme der Aktion Lichtblicke e.V. i.H.v. insgesamt 15.000 Euro vergeben. Dabei entscheidet jedes teilnehmende Lokalradio selbst, wie diese Summe für die einzelnen Projekte aufgeteilt wird. Radio RSG hat sich dazu entschieden, die Summe nach Eingang aller Projekt an maximal fünf Projekte zu verteilen. Die finale Entscheidung über die Bewilligung der Geldmittel trifft der Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e. V. im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Ziffer 6.

Die Aktion Lichtblicke e.V. behält sich vor, Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die tatsächliche und/oder rechtliche Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt auch, wenn die Durchführung dieser Sonderaktion von einem deutschen Gericht untersagt wird.

6.) Auswahlverfahren der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!

Alle eingereichten Aktionen oder Konzepte, die im in Ziffer 3 definierten Bewerbungszeitraum bei Radio RSG eingegangen sind, werden durch eine lokale Jury von Radio RSG gesichtet und inhaltlich gemäß der Kriterien, die unter Ziffer 5 beschrieben sind, bewertet. Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet das jeweilige Lokalradio. Die Aktionen / die Konzepte mit den meisten lokalen Jurystimmen werden dem Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e.V. zur finalen Entscheidung vorlegt. Der Spendenbeirat ist gemäß § 10 der Satzung der Aktion Lichtblicke e.V. für die Mittelvergabe gemäß den Vergaberichtlinien zuständig und entscheidet über die Ausschüttung der Spenden. Nach der Entscheidung des Spendenbeirates der Aktion Lichtblicke e.V. erfolgt die Bekanntgabe der bewilligten Aktionen/Konzepte am großen Lichtblicke-Spendentag am 23. Dezember 2020 im Programm von Radio RSG. Ferner werden die Ansprechpartner der bewilligten Projekte auch per E-Mail oder telefonisch von Radio RSG benachrichtigt.

7.) Rechtsweg

Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet der Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e.V. nach bestem Wissen und Gewissen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einen Anspruch auf eine monetäre Förderungsleistung gibt es nicht.

8.) Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle eine entsprechend gültige Klausel. Die übrigen Bedingungen bleiben wirksam. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Die Datenschutzhinweise

Die Aktion Lichtblicke e. V, c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Georgstraße 5, 50676 Köln, veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Lokalradios Nordrhein-Westfalens (NRW) für alle Hörer* der Lokalradios in NRW die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!. Die Aktion Lichtblicke e. V. ist eine gemeinsame Spendenaktion des Mantelprogrammanbieters radio NRW, des Verbandes Lokaler Rundfunk (VLR) für die 45 Lokalradios in NRW sowie der kirchlichen Hilfswerke Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein Aktion Lichtblicke e.V. sammelt und verteilt Spenden für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in NRW sowie für deren Familien. Mit der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! sollen ebenfalls Kinder und Jugendliche aus NRW gefördert werden. Die Lokalradios in NRW begleiten die Aktion und rufen ihre Hörer zur Teilnahme auf.

Zur Teilnahme an dieser Aktion werden die Teilnehmer um die Angabe von Daten (Aktions-Beschreibung, Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)) sowie nach der geplanten Mittelverwendung gebeten. Diese Angaben dienen ausschließlich der Durchführung von Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! und damit der Vertragserfüllung. Ohne die Bereitstellung dieser Daten kann die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! nicht durchgeführt werden.

Die Aktion Lichtblicke e.V. und Radio RSG speichern und nutzen die im Rahmen der Teilnahme an der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! vom Teilnehmer übermittelten Daten nur solange und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Sonderaktion erforderlich ist. Nach Beendigung der Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! werden die Daten gelöscht mit Ausnahme der Daten zu Aktionen / Konzepten, die einen positiven Bescheid und damit eine finanzielle Leistung von der Aktion Lichtblicke e.V. erhalten. Diese Daten werden von der Aktion Lichtblicke e. V. über einen längeren Zeitraum gespeichert, um eine Nachvollziehbarkeit der getätigten Ausgaben zu gewährleisten.

Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit von der Aktion Lichtblicke e.V. und von Radio RSG Auskunft über seine dort gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen (Art. 15 DS-GVO).

Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt dadurch unberührt (Art. 21 DS-GVO). Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen Artt. 16, 17 DS-GVO). Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit oder für die Geltendmachung der vorstehend genannten Rechte erreicht der Teilnehmer die Aktion Lichtblicke e.V. per E-Mail unter info@lichtblicke.de und Radio RSG per E-Mail unter datenschutz@radiorsg.de. Teilnehmer haben zudem das Recht, sich wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Wege der Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) zu wenden. Zu beachten ist, dass im Falle der Geltendmachung eines Widerspruchs oder Anspruchs auf Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten während der Durchführung der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! durch den Teilnehmer, dieser nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.

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