Ausgangssperren: Das gilt jetzt in Solingen

Solinger dürfen ab sofort zwischen 22 und 5 Uhr nachts nur noch aus "gewichtigem Grund" raus - was dazu zählt, lest Ihr hier.

Ordnungsamt Solingen
© Radio RSG / Symbolbild

In Remscheid wird es vorerst keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen geben. Die Stadt Solingen hingegen führt sie wegen der unverändert Corona-Zahlen ein und hofftt, dass die Maßnahme hilft, die Inzidenzwerte möglichst schnell wieder unter 200 zu bringen.

Wann soll das gelten?

In der Verordnung von Solingens Ordnungsdezernent Jan Welzel heißt es:

„Es gilt im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Solingen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für die Zeit zwischen 22 Uhr abends bis 5 Uhr früh am Folgetag. Während dieser Zeit ist (…) der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus gewichtigem Grund erlaubt.“

An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember sowie in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar wird die Ausgangsbeschränkung verkürzt auf den Zeitraum zwischen 1 und 5 Uhr nachts. Die Stadt Solingen setzt die Regelung per Allgemeinverfügung ab 16. Dezember in Kraft und lässt sie zunächst bis 10. Januar 2021 laufen lassen.

Was sind gewichtige Gründe?

Als gewichtige Gründe, nachts draußen unterwegs zu sein, zählt die Stadt:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention,
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • Begleitung Sterbender.

In einem Entwurf der Verordnung war zuerst auch der Besuch bei (nichtehelichen) Lebenspartnern als Grund enthalten. Dieser Punkt wurde aber wieder gestrichen, weil er aus Sicht der Ordnungsbehörden doch zuviele Schlupflöcher bieten könnte.

Wer nur auf der "Durchreise" durch Solingen ist, darf das auch weiter tun, muss die Stadt aber auf schnellstem Wege wieder verlassen.

Wie würde es kontrolliert?

Die Polizei unterstützt die Stadt Solingen bei der Überwachung der Ausgangssperren. Ab Donnerstag (16.12.), 22 Uhr, soll es erste Kontrolle geben. Wer kontrolliert wird, muss die gewichtigen Gründe auch in geeigneter Weise glaubhaft machen. Dies kann „insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Ausweisdokumente erfolgen.“ Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro.

Was soll das bringen?

Solingen gehört mit einem Inzidenzwert von 285 (Stand Montag) zu den am stärksten betroffenen Städten in ganz NRW. Laut Gesundheitsamt ist das Infektionsgeschehen in Solingen weiterhin „diffus“. Es gäbe keine klaren Hotspots oder konkrete Ereignisse, viele Ansteckungen fänden vor allem im privaten Bereich statt. Durch die Ausgangsbeschränkung sollen nicht zwingend notwendige Kontakte weiter reduziert werden. Private Treffen, nicht nur im Freien, sollen dadurch verhindert werden. Nachts seien solche Ausgangssperren deutlich besser kontrollierbar als tagsüber. Dies sei zwar ein Grundrechtseingriff, im Sinne des Infektionsschutzes aber vertretbar, so die Stadt.

Die städtische Verfügung im Wortlaut

Die Verfügung wurde am 15. Dezember 2020 im Amtsblatt der Stadt Solingen veröffentlicht.

Warum nicht in Remscheid?

Krisenstab und Verwaltungsspitze in Remscheid sehen das anders. Hier hält man eine solche nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht zielführend und auch nicht nur angemessen. Es sei, so wörtlich, „kein außergewöhnlich aktives Remscheider Nachtleben feststellbar, das zum jetzigen Zeitpunkt eine so einschränkende Maßnahme erforderlich machen würde.“ Auch in Remscheid liegt der Inzidenzwert zwar seit einigen Tagen wieder über 200. Das sei aber vor allem auf größere Ausbrüche in einigen Alten- und Pflegeheimen zurückzuführen.

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