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Warmer Geldregen: Bestimmte Menschen erhalten von "Mein Grundeinkommen" ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1000 Euro monatlich.
Aushilfsjob während Kurzarbeit
Während der Coronakrise wurden die Regeln beim Kurzarbeitergeld gelockert.
Veröffentlicht: Freitag, 03.04.2020 09:08
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Das gilt auch für das RSG-Land. Wer während seiner Kurzarbeit zusätzlich in einem systemrelevanten Beruf mitarbeitet, muss sich das Geld nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dazu gehört unter anderem die Arbeit im Einzelhandel, in der Medizin oder auch in der Landwirtschaft. Hier werden gerade auch im RSG-Land händeringend Helfer gesucht. Dabei darf das Gesamteinkommen der Tätigkeiten nicht das normale Nettoeinkommen übersteigen.
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