Anzeige
Beratungskosten wegen Corona erstatten
© Anna Schwartz
Teilen: mail

Beratungskosten wegen Corona erstatten

Unternehmen im Bergischen können sich ihre Beratungskosten wiederholen. Das teilt die Bergische IHK jetzt mit. Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten sind und deshalb eine Beratungen beansprucht haben, können einen hundertprozentigen Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten. Bis Ende des Jahres kann man das Sofortprogramm nutzen. Das Geld wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Dadurch muss das antragsstellende Unternehmen im Vorfeld nichts bezahlen. Wer Fragen zu dem Programm hat, kann sich an die IHK wenden.

Veröffentlicht: Dienstag, 05.05.2020 15:40

Anzeige

Ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Soforthilfeprogramm gibt es hier.


Anzeige
Anzeige
Anzeige