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BGH weist Revision des Solingen-Attentäters ab
© Thorsten Kabitz / Radio RSG
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BGH weist Revision des Solingen-Attentäters ab

Die Revision des Messerattentäters vom Fronhof in Solingen wurde zurückgewiesen. Das hat der Anwalt der Opfer, Simon Rampp, auf Anfrage von Radio RSG mitgeteilt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 21.05.2026 13:04

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Der Bundesgerichtshof hält die Revision für unbegründet. Es habe keine Rechtsfehler gegeben. Damit ist das Urteil gegen Issa al-Hassan rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn wegen dreifachen Mordes und neunfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. (miha)

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