
Böllerverbot katastrophal für Nico Feuerwerk
Für Nico Feuerwerk Remscheid gehören die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr zu den umsatzstärksten. Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk sei für das Unternehmen katastrophal, sagt Martin Schmitz von Nico im RSG-Gespräch. Allerdings gibt er auch zu bedenken, dass das Land eigentlich gar kein Verbot aussprechen könne. Martin Schmitz argumentiert, dass das Sprengstoffgesetz dem Bundesinnenministerium unterliege. Das dürfe nur ein Verbot aussprechen. Darauf warte man nun. Fakt sei aber auch, dass derzeit viele LKW mit ihrer Ware zum Nico-Lager zurückkommen und wieder ausladen. Nun müsse man klären, wer den entstandenen Schaden übernimmt: die Händler, die die Ware bestellt haben oder Nico selber. Man entscheide von Fall zu Fall. Das Telefon stehe nicht still. Und ob die Branche finanzielle Unterstützung bekomme, wisse noch niemand. Die zurückkommende Ware werde nun für das kommende Jahr eingelagert. 2021 werde man dann nur noch wenige pyrotechnische Neuheiten anschaffen.
Ein generelles Böllerverbot für Silvester gibt es in Solingen nicht, allerdings ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Auf den bereits in einer Allgemeinverfügung festgelegten öffentlichen Flächen gilt ein Böllerverbot. Auf dem Wohngrundstück dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden, sofern diese vorhanden sind und keine anderen Bestimmungen verletzt werden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.12.2020 04:48