
Bund beschließt Hochwasserhilfen
Remscheider und Solinger können auf Hochwasserhilfen von Bund und Ländern hoffen. Gestern hat der Bundestag das Aufbauhilfegesetz beschlossen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete für das RSG-Land, Jürgen Hardt, sagt, dass Betroffene alle Schäden genau dokumentieren sollen. Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sollen die Kosten für den Wiederaufbau komplett erstattet bekommen, wenn keine Leistung durch Dritte erfolgt, also wenn die Versicherung nicht zahlt. Wenn der Schaden versicherungsfähig war und der betroffene Haushalt auf eine Versicherung verzichtet hat, muss gegebenenfalls mit einem Abschlag auf die Zahlung aus dem Fonds gerechnet werden. Doch in den meisten Fällen im Bergischen war eine Versicherung gegen Elementarschäden nicht möglich. Dann wird der Fonds in vollem Umfang helfen. 30 Milliarden Euro sollen insgesamt bereitgestellt werden. Am 07. September wird der Bundesrat über das Gesetz abstimmen.
„Ich setze jetzt darauf, dass die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes in NRW mit der versprochenen Geschwindigkeit kommt und das Bewilligungsverfahren möglichst unbürokratisch abläuft. Mein persönlicher Ratschlag an alle Betroffenen ist, Fotos zu sichern, alle Belege für Ausgaben zu sammeln und auch persönliche Arbeitsstunden zu dokumentieren, so dass der Nachweis des entstandenen Schadens leicht möglich ist. Ich setze auch darauf, dass die Bergischen Großstädte ihren betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es um die Beantragung von Mitteln geht. Auch der Schaden, der an der kommunalen Infrastruktur selbst entstanden ist, wird ausgeglichen. Die Verwaltungen sollten ihre Schadensaufnahme und die daraus folgenden Investitionsplanungen jetzt zügig vornehmen. Denn in diesem Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ liegen Chancen, die auch für unsere Städte genutzt werden können.“, sagt Jürgen Hardt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.08.2021 03:48
Einzelheiten zum Gesetz
Das Gesetz sieht vor, für Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und den Aufbau der Infrastruktur Kosten komplett zu erstatten, wenn keine Leistung durch Dritte erfolgt. Wenn der Schaden versicherungsfähig war und der betroffene Haushalt auf eine Versicherung verzichtet hat, muss gegebenenfalls mit einem Abschlag auf die Zahlung aus dem Fonds gerechnet werden. Doch in den meisten Fällen in meinem Wahlkreis war eine Versicherung gegen Elementarschäden nicht möglich. Dann wird der Fonds in vollem Umfang helfen.