Cash für den Club - Spielregeln

Hier findet ihr die vollständigen Teilnahmebedingungen zur Vereinsaktion 2024 von Radio RSG und der Volksbank im Bergischen Land

Teilnahmebedingungen für die Aktion „Cash für den Club“ 2024

1. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Einrichtungen mit Hauptsitz in Solingen oder Remscheid und mit einem gemeinnützigen Zweck laut Abgabenordnung. Das bedeutet, dass eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein muss:

Eine Teilnahmeberechtigung besteht nur, wenn:

  • das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
  • die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Absatz 1 AO nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde.

Die Frist ist tagesgenau zu berechnen (§ 63 Abs. 5 AO).

2. Die Teilnahme erfolgt über ein Online-Formular, das auf der Homepage von Radio RSG hinterlegt ist. Bewerbungsschluss ist Freitag, 3. Mai 2024, 12 Uhr.

Die Volksbank im Bergischen Land und Radio RSG prüfen gemeinsam, ob die Vereine die Teilnahmebedingungen erfüllen. Jeder Verein wird per E-Mail informiert, dass seine Bewerbung erfolgreich war und er für das Gewinnspiel registriert ist.

Im zweiwöchigen Aktionszeitraum vom 22. April 2024 bis 4. Mai 2024 zieht Radio RSG jeden Morgen (am Feiertag, 1. Mai 2024 findet keine Ziehung statt) in der Morgenshow zwischen 6 und 10 Uhr einen der registrierten Vereine. Innerhalb von 10 Minuten / 3 Songs muss sich mindestens ein/e Vertreter/in des Vereins über die Aktionshotline zurückmelden. Funktioniert das, hat der Verein die erste 500 Euro-Spende der Volksbank sicher. Bis zu weitere 500 Euro kann sich der Verein am Nachmittag erspielen durch ein Fragen-Quiz (5 Fragen, pro richtige Antwort erhält der Verein 100 Euro). Sollte sich der aufgerufene Verein nicht innerhalb von 10 Minuten / 3 Songs telefonisch bei Radio RSG gemeldet haben, verfällt der Anspruch auf den möglichen Gewinn und ein neuer Verein wird mit dem gleichen Procedere aufgerufen. Sollte sich auch hier kein Verein melden, gehen die 500 Euro in den „Jackpot“.

Am letzten Spieltag, Samstag, den 4. Mai 2024, wird der „Jackpot“ ausgelobt. Hier können alle registrierten Vereine anrufen, die zuvor noch nicht bei der laufneden Aktion gewonnen haben, und den Spenden-Jackpot gewinnen. Radio RSG stellt hierzu in der Wochenend-Sendung zwischen 8 und 12 Uhr eine zweiteilige Quizaufgabe. Nur registrierte und geprüfte Vereine nehmen an der Aktion teil und haben die Chance zu gewinnen.

Der „Jackpot“ setzt sich aus der Summe der falsch beantworteten Fragen im Aktionszeitraum (jeweils 100 Euro pro Frage) sowie den nicht gemeldeten Vereinen (jeweils 500 Euro pro Verein) des gesamten Aktionszeitraums zusammen. Grundsätzlich enthält der Jackpot jedoch mindestens 250 Euro.

3. Jeder teilnehmende Verein verpflichtet sich, auf seiner Homepage und/oder seinem Social-Media-Kanal mit einer gut sichtbaren Verlinkung auf die Aktion aufmerksam zu machen.

4. Jeder registrierte Verein darf nur einmal teilnehmen und den möglichen Geldbetrag gewinnen. Eine weitere Teilnahme, weder an der täglichen Anrufaktion mit Quizrunde noch an der Jackpot-Ausspielung am Samstag, 4. Mai 2024, ist ausgeschlossen.

5. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Finanzprodukten. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Bewerber diese Teilnahmebedingungen.

6. Zur Teilnahme an der Aktion ist unbedingt erforderlich, dass die Vereinsangaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungserklärung angegebenen begünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für den entstandenen Schaden und muss den Betrag an den Zuwendenden zurückzahlen. Einzelne Teilnehmer können durch die Volksbank im Bergischen Land von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulation usw., vorliegen.

7. Nach ihrer erfolgreichen Teilnahme erhalten die Gewinner den sogenannten Reinertragsnachweis. Der Verein füllt den Reinertragsnachweis vollständig aus und sendet ihn im Original inklusive einer Kopie der aktuellen Körperschaftsbefreiung per Post an:

Volksbank im Bergischen Land

z. Hd. Britta Gawens

Tenter Weg 1 - 3

42897 Remscheid

Bei Fragen hilft Ihnen Britta Gawens unter der Telefonnummer 02191/699-1638 gerne weiter.

Für die Richtigkeit der Angaben ist der Verein verantwortlich. Erst nach Vorliegen aller Unterlagen kann die Spende überwiesen werden.

8. Zum Abschluss der Aktion werden die Gewinner von der Volksbank im Bergischen Land besucht. Ort und Termin werden mit dem Verein abgestimmt. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens und gegebenenfalls ihres Fotos einverstanden.

9. Die teilnehmenden Vereine sind grundsätzlich damit einverstanden, bei Radio RSG ein Interview zu geben und ihre Einrichtung vorzustellen. Ebenfalls stimmen sie einer Veröffentlichung auch von begleitendem Bildmaterial auf den Online- und Social-Media-Kanälen von Radio RSG sowie der Volksbank im Bergischen Land zu. Sollten dabei Fotos verwendet werden, die der Teilnehmer mit seiner Bewerbung eingereicht hat, so bestätigt der Teilnehmer, dass er sämtliche Rechte an dem Foto besitzt beziehungsweise, dass ihm die Einsendung gestattet ist. Der Teilnehmer garantiert zudem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder veröffentlicht werden. Der Teilnehmer versichert, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen auch zur vorgenannten Nutzung vorliegen bzw. er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann.

10. Die Volksbank im Bergischen Land und Radio RSG behalten sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern oder die Aktion aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.

11. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erhoben. Mit der Bewerbung erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre Daten bis zur Abwicklung des Gewinnspiels von Radio RSG und der Volksbank im Bergischen Land gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, diese Einwilligung zu widerrufen. Der Widerruf führt dazu, dass sie nicht weiter an dem Gewinnspiel teilnehmen.

Die Datenschutzbeauftragten erreichen die Teilnehmer wie folgt: Volksbank im Bergischen Land, Tenter Weg 1-3, 42897 Remscheid, Tel.: 02191 699-111, E-Mail: datenschutzbeauftragter@voba-ibl.de / Lokalfunk Remscheid-Solingen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Alleestraße 1, 42653 Solingen, Tel.: 0212 2211220, E-Mail: datenschutz@radiorsg.de

12. Eine Haftung der Volksbank im Bergischen Land und Radio RSG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit die Haftung der Volksbank im Bergischen Land und Radio RSG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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