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Click & meet auch in Buchhandlung & Gartencenter
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Click & meet auch in Buchhandlung & Gartencenter

Kein freies Shoppen, sondern eine angepasste Corona-Verordnung. Das Land reagiert auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 13:45

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Während andere Geschäfte seit 8. März nur mit Terminbuchung ("click & meet") und Kundenbegrenzung öffnen durften, galt das für Buchhandlungen, Schreibwarenläden, Blumengeschäfte und Gartencenter nicht. Eine Ungleichbehandlung, fand das Oberverwaltungsgericht in Münster. In einem Beschluss vom 19. März, der am Montag bekannt wurde, setzte das OVG den entsprechenden Passus in der Corona-Schutzverordnung vorrübergehend außer Kraft. Diverse Medien meldeten daraufhin "Alle Geschäfte dürfen wieder normal öffnen", auch die Stadt Solingen gab eine entsprechende Pressemitteilung heraus.

Die Freude währte allerdings nur kurz. Am Montagnachmittag teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit, dass die Verordnung umgehend geändert wird. Heißt: Auch für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte gelten jetzt die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung pro Kunde. Für alle anderen Geschäfte bleibt es bei den zuletzt bestehenden Regelungen. Die neue Verordnung wurde am Montagnachmittag veröffentlicht und tritt am Dienstag (23. März) in Kraft. Nur für wenige Stunden hat der OVG-Beschluss, wodurch die Beschränkungen im Handel aufgehoben wurden, also Bestand.

Zum Hintergrund: Die Elektronik-Kette Media-Markt hatte sich in einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gewandt, dem das Gericht folgte. Die Begründung: Die bisherige Regelung verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Land habe in der Verordnung seinen Spielraum überschritten, argumentieren die Richter. Es fehlten in der Corona-Schutzverordnung einleuchtende Gründe für eine Differenzierung, warum die Beschränkungen für die genannten Läden nicht gelten sollten. Aus Sicht des OVG verstoße es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten jedoch nicht. Dagegen hatte ein Media-Markt in Münster geklagt. Allerdings wiesen die Richter auch darauf hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte.

Darauf hat das Land nun umgehend reagiert. Wie lange diese neue Schutzverordnung Bestand haben wird, wird sich zeigen. "Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden", so Gesundheitsminister Karl Josef Laumann.

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Neue Corona-Schutzverordnung

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