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Corona Lockdown ab Mittwoch im RSG-Land
© Land NRW / Ralph Sondermann
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Corona Lockdown ab Mittwoch im RSG-Land

Deutschland macht dicht: Ab Mittwoch muss auch im RSG-Land der Großteil der Geschäfte wieder schließen. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

Veröffentlicht: Sonntag, 13.12.2020 11:22

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Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts ungebremst hoher Corona-Fallzahlen schon ab dem kommenden Mittwoch (16.) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilten Bundeskanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten mit. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe „nicht gereicht“, sagte die Merkel in Berlin. Die Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“

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Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel. Dann habe es aber eine „Seitwärtsbewegung“ gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. Ministerpräsident Laschet ergänzte später: "Es braucht Stillstand. Wir wollen den Trend umkehren."

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Ausnahmen im Einzelhandel

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Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkasse, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungshändler, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte,

Weihnachtsbaumverkäufe und der Großhandel. Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt.

Aber: Auch Baumärkte und Frisöre müssen am Mittwoch schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben erlaubt.

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Kontakte werden minimal an Weihnachten gelockert

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Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

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Kitas und Schulen werden in NRW nicht früher geschlossen

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Nach dem Bund-Länder-Gipfel hieß es, dass auch Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen. Einige Bundesländer wollen Schulen und Kitas daher ebenfalls schließen. Wie NRW-Ministerpräsident Laschet wenig später klarstellte, bleibt es für NRW aber bei der Regelung, die das Land am Freitag bereits angekündigt wurde. Die Präsenzpflicht wird ab Montag (14. Dezember) aufgehoben, der Unterricht geht aber noch weiter. Eltern von Kindern der Klassen 1 bis 7 können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder zuhause lassen. Ab Klasse 8 wird generell bis Freitag noch zuhause gelernt. Was jetzt für Schulen und Kitas im RSG-Land gilt.

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Silvester und Neujahr wird still

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An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem wird der Verkauf von Feuerwerk und Böllern vor Silvester grundsätzlich verboten.

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Die Bund-Länder-Beschlüsse im Wortlaut

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Mit Material der dpa.

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