
Corona-Schutzverordnung: Testkonzept gegen Notbremse?
Am Montag führt das Land die Notbremse für Städte und Kreise mit hoher Wocheninzidenz ein. Davon sind also auch Solingen und Remscheid betroffen.
Veröffentlicht: Freitag, 26.03.2021 11:21
Aber: Auch bei einer Inzidenz über 100 lässt sich die Notbremse wieder rückgängig machen. Click&Meet im Einzelhandel, Besuche in Museen oder in Tierparks - das ist durch die Notbremse nicht mehr möglich. Aber: Kommunen, die ausreichend Schnelltests anbieten können, dürfen ein Testkonzept entwickeln. Sprich: Mit einem neuen negativen Schnelltest könnte im RSG-Land wieder mehr möglich sein. Der Unterschied zu den Modellkommunen: Dort könnten auch Restaurant- oder Kino-Besuche wieder erlaubt werden. Das wäre für Remscheid und Solingen weiter nicht möglich, solange die Städte vom Land nicht zur Modellkommune erklärt werden. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt am Montag.
Hier geht es zur neuen Corona-Schutzverordnung des Landes: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210326_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf