
Corona-Selbsttests im Unternehmen
Firmen können ihren Beschäftigten auch ohne größeren Aufwand eine Bescheinigung für negative Selbsttests ausstellen.
Veröffentlicht: Freitag, 30.04.2021 04:41
Alle Arbeitgeber sind von Land und Bund aufgefordert, ihren Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Selbsttest anzubieten. Und die Unternehmen können ihren Beschäftigten grundsätzlich auch eine Bescheinigung für einen negativen Test ausstellen. So ist z.B. vor einem Friseurtermin kein zusätzlicher Besuch an einer Bürgerteststelle notwendig, wenn man sich am selben Tag bereits im Betrieb getestet hat. NRW-Gesundheitsminister Laumann weist darauf hin, dass die Unternehmen dafür auch kein zusätzliches, medizinisches Personal benötigen. Wenn intern jemand bestimmt wird, der die Durchführung des Tests und das (negative) Ergebnis bezeugen kann, sei das ausreichend. Die Testverordnung des Landes wurde dazu entsprechend vereinfacht.
Firmen, die diese Möglichkeit anbieten wollen, müssen sich dafür lediglich unter folgendem Link beim NRW-Gesundheitsministerium registrieren. Die Information wird dann auch beim örtlichen Gesundheitsamt hinterlegt und die Unternehmen erhalten einen Link, um einen offiziellen Vordruck für die Testbescheinigungen runterladen zu können.
Allerdings: Bei einem positiven Antigen-Schnelltest bzw. Selbsttest muss sich die betreffende Person unmittelbar in Quarantäne begeben, das Gesundheitsamt informieren und einen PCR-Test machen, um das Ergebnis überprüfen zu lassen.