Corona-Verordnung: Das ist die neue Kontaktregel ab Montag

Neue Corona-Schutzverordnung des Landes veröffentlicht. So werden die Regeln ab Montag umgesetzt.

© Land NRW

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab Montag (11. Januar 2021) gilt. Darin finden sich nun die genauen rechtlichen Regelungen, wie die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels für Remscheid und Solingen umgesetzt werden sollen.

Mit Spannung wurde dabei erwartet, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Kontaktbeschränkungen regelt. In der Verordnung heißt es dazu nun:

"Der Mindestabstand darf unterschritten werden
zwischen Personen des eigenen Hausstandes,
beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann (...)

Hieße: Wer sich mit seinem Kind mit anderen Eltern zum Spielen verabreden möchte, könnte das laut Verordnung tun. Für die Kinder wird in der Verordnung auch keine Altersvorgabe gemacht.

Außerdem interessant: Für Corona-Hotspots mit einer Wocheninzidenz über 200 sind zwar weiterhin besondere, zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben, die mit dem Land abgestimmt werden müssen. Hierzu macht die Verordnung aber keine genauen Vorgaben, welche Verschärfungen das sein müssen. Die öffentlich bereits heiß diskutierte "15 Kilometer"-Beschränkung wird jedenfalls nicht explizit erwähnt.

Hinweis: Die Verordnung wurde am Donnerstagabend auf der Internetseite des MAGS NRW veröffentlicht. Weitere Erläuterungen, eine Pressemitteilung o.ä. gibt es hierzu noch nicht, diese dürfte aber im Laufe des Freitags noch erfolgen.


Die Verordnung im Wortlaut

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