
DGB informiert zum Weihnachtsgeld
Beschäftigte sollten in Sachen Weihnachtsgeld den eigenen Arbeitsvertrag prüfen, gegebenenfalls auch die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag, rat der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.11.2023 10:11
Hat ein Arbeitgeber einmal zugesagt, Weihnachtsgeld zu zahlen, dann muss die Zusage auch einhalten. Das sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund im RSG-Land. Zusagen fürs Weihnachtsgeld dürfen nur in Ausnahmefällen zurückgenommen werden. Beschäftigte sollten in Sachen Weihnachtsgeld den eigenen Arbeitsvertrag prüfen, gegebenenfalls auch die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag. Nicht ausgezahlte Ansprüche sollten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht und notfalls über das Arbeitsgericht eingeklagt werden. Alle Infos zum Weihnachtsgeld hat der DGB online veröffentlicht.