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Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt
© Radio RSG/Lisa Jülich
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt

Auch im RSG-Land müssen Unternehmen jetzt melden, wenn ihre Mitarbeiter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht erfüllen. Die Städte schalten dafür heute auf ihren Websites einen Link frei: Über den kann man direkt die Mitarbeiter melden, die ungeimpft sind.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 04:23

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Anschließend werden bis zum 31. März alle Einzelfälle mit Sorgfalt geprüft, so die Städte. Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind unter anderem Rettungsdienste, Pflegeheime und Kliniken betroffen.

 

Genauere Angaben zu diesem Verfahren gibt es auf der Homepage der Klingenstadt Solingen unter:

https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/corona-impfpflicht-in-einrichtungen/


Hier zur Seite Remscheid

https://www.remscheid.de/vv/produkte/2.53/impfpflicht-einrichtungsbezogen.php



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