Einschränkungen bei den Gerichten

Das Landgericht in Wuppertal und unsere Amtsgerichte im RSG-Land können einzelne Verfahren verschieben.

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Bis zum 15. Januar wird in unseren Gerichten im RSG-Land der Dienstbetrieb reduziert. Eilverfahren oder Haftsachen laufen ganz normal weiter. Das gilt auch für alle anderen unaufschiebbaren Verfahren. In anderen Verfahren kann es nach Einzelfallprüfung durch die zuständigen Richter zur Aufhebung oder Verlegung von Gerichtsterminen kommen. In diesem Fall werden die Verfahrensbeteiligten rechtzeitig vorab informiert. Wer nichts vom jeweiligen Gericht hört, kann davon ausgehen, dass sein Verfahren stattfindet. Das Solinger Arbeitsgericht wird sich dem wohl anschließen. Bestandschutzverfahren, die terminiert sind, finden statt. Alle anderen Verfahren werden wohl auf die Zeit nach dem Lockdown verschoben.

 

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