
Eisdielen dürfen außer Haus verkaufen
Eisdielen im RSG-Land dürfen jetzt offiziell wieder öffnen und 'Außer-Haus' verkaufen. Das geht aus einem neuen Erlass des Landes NRW hervor. Allerdings müssen strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2020 13:06
Das Eis darf nur noch in Bechern verkauft werden, Waffelhörnchen sind tabu. Außerdem müssen die Eisbecher verpackt werden, bevor sie über den Tresen gehen. Das Eis essen darf man erst, wenn man mindestens 50 Meter von der Eisdiele entfernt ist. Ansonsten kann man selbst, aber auch der Eishändler haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall muss die Eisdiele dann wieder schließen. Auch Lebensmittel-Fachgeschäfte wie Weinhändler, Feinkost, Kaffee- und Teegeschäfte dürfen wieder öffnen. Für sie gelten dieselben Hygieneregeln wie für Lebensmittelläden.