
Energie-Zuschlag für Unternehmen in Remscheid und Solingen
Die Energiekrise trifft auch viele Remscheider und Solinger Unternehmen finanziell hart. Gerade die im Bergischen stark vertretenen Industriebetriebe haben oft einen hohen Energieverbrauch.
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.08.2022 06:27
Die städtischen Wirtschaftsförderungen weisen daher auf die bestehenden Fördermöglichkeiten hin. Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Dafür muss der Antrag allerdings bereits bis 31. August gestellt werden.
In Solingen haben Wirtschaftsförderung und Stadtwerke für heute (17.08.) auch zu einer Infoveranstaltung eingeladen, um mit Unternehmern über die aktuelle Energielage zu sprechen.
Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:
1. Förderstufe:
Ein Unternehmen muss
• einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes) angehören
• ein energieintensiver Betrieb sein
2. Förderstufe:
Ein Unternehmen muss
• einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes angehören
• ein energieintensiver Betrieb sein
• einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen
3. Förderstufe
Ein Unternehmen muss
• einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B des Merkblattes) angehören
• ein energieintensiver Betrieb sein
• einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen
Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:
• Phase 1
• materielle Ausschlussfrist 31.08.2022
• Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
• nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 % des gesamten Zuschusses
• Phase 2
• materielle Ausschlussfrist 28.02.2023
• Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen
• nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss
• Phase 3
• materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
• Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen
• Schlussabrechnung und ggfs. Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse