
EuGH hat über Solinger Rechtsstreit entschieden
Veröffentlicht: Donnerstag, 21.03.2019 11:13
Die Stadt Solingen hat bei der Vergabe der Krankentransporte im Jahr 2016 nichts falsch gemacht. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Ein Teil des Rettungsdienstes wurde 2016 an den Arbeiter Samariter Bund vergeben. Die Stadt hatte zuvor keine europaweite Ausschreibung gemacht. Ein privater Anbieter hatte geklagt, er fühlte sich durch die Art der Ausschreibung benachteiligt. Der EuGH hat jetzt aber entschieden, dass die Regelungen für eine öffentliche Auftragsvergabe nicht für die Dienstleistung des Transports von Patienten im Notfall gelten. Das heißt: die Vergabepraxis von Rettungsdiensten ohne EU-weite Ausschreibung ist zulässig. Die Vergabe in Solingen muss also nicht neu geregelt werden.