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Förderung für Denkmalgeschützte Häuser
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Förderung für Denkmalgeschützte Häuser

Wer in einem denkmalgeschützten Wohnhaus im RSG-Land lebt, kann jetzt Geld vom Bund beantragen.

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Insgesamt 50 Millionen Euro stehen in der neuen Förderung zur Verfügung. Das Geld kann zum Beispiel für Sanierungen oder Restaurierungen von denkmalgeschützten Gebäuden genutzt werden. Ein entsprechender Antrag muss bis zum 31. März gestellt werden. Hier gibt es weitere Informationen.

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