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Gehölz-Schonfrist ab 1. März
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Gehölz-Schonfrist ab 1. März

Vom 01. März bis 30. September gilt jedes Jahr die Schonfrist für Gehölze, Letzte Großarbeiten im Garten muss man also heute erledigen.

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Letzte Chance heute Großarbeiten im Garten zu erledigen, denn morgen beginnt auch im RSG-Land wieder die Schonfrist für Gehölz. Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze außerhalb des Waldes dürfen dann bis Ende September nicht mehr zurückgeschnitten werden. Das Schneideverbot dient dem Schutz der Tierarten, die auf das Gehölz angewiesen sind. So unter anderem Insekten, die von den Blüten leben und brütende Vögel.

Weitere Infos darüber, was alles dennoch erlaubt ist, gibt es bei den Fachdiensten Umwelt der Städte Remscheid und Solingen.

 

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