Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage

Der Einzelhandel im RSG Land zeigt sich enttäuscht von der recht kurzfristigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Das hat heute entschieden, dass in der Adventszeit keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden dürfen.

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In der Coronaschutz-Verordnung wurde die Durchführung eigentlich explizit erlaubt. Die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage sollten dazu beitragen, die Situation in den Innenstädten und insbesondere an den Adventssamstagen zu entzerren, so zumindest die Argumentation des Landes bei Ankündigung im September. Dagegen hatte die Gewerkschaft Verdi per Eilantrag geklagt und hat nun Recht bekommen. Jan Welzel, Ordnungsdezernent der Stadt Solingen, kann die Entscheidung verstehen, bemängelt aber die Kurzfristigkeit. Seiner Meinung nach hätte es schon längst Rechtssicherheit für die verkaufsoffenen Sonntage geben müssen. Das Land habe zu spät reagiert und sich in der Corona-Schutzverordnung Dinge vorgenommen, die nicht einzuhalten gewesen seien.

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