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Google Fonts: Bergische IHK warnt vor Abmahnwelle
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Google Fonts: Bergische IHK warnt vor Abmahnwelle

Die Kammer empfiehlt, nicht vorschnell auf die Forderungsschreiben von findigen Abmahnanwälten einzugehen.

Veröffentlicht: Montag, 31.10.2022 17:10

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Zahlreiche Unternehmen im RSG-Land könnten demnächst Post von Abmahnanwälten bekommen - oder haben es schon. Darauf weist jetzt die Bergische Industrie- und Handelskammer kam. Betroffen sind Firmen, die auf ihrer Internet bestimmte Schrifttypen nutzen - und zwar die soganannten Google-Fonts. Nach einem Gerichtsurteil aus München geht es nun um Schadenersatz für Google. Darauf hin habe eine regelrechte Abmahnwelle eingesetzt. sagt die Bergische IHK. Sie rät davon ab, diese Forderungen pauschal zu zahlen, man solle erstmal die eigene Website überprüfen und die betroffenen Schriftarten entfernen. Bei Fragen bieten Experten Industrie- und Handelskammer auch eine erste Einschätzung an. Ansprechpartner für IHK-Mitglieder ist Dr. Andreas Leweringhaus, Teamleiter Recht, unter Telefon 0202 / 2490-250 oder E-Mail a.leweringhaus@bergische.ihk.de

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