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Haftstrafe nach tödlicher Penisinjektion ist rechtskräftig
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Haftstrafe nach tödlicher Penisinjektion ist rechtskräftig

Die 5- Jährige Haftstrafe gegen Solinger, der Pensvergrößerungen im Internet angeboten hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes abgelehnt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 02.05.2024 13:10

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Das Landgericht hatte ihn zu der Haftstrafe verurteilt, weil der restaurantfachmann einem Mann Silikonöl in den Penis gespritzt hat. Der Mann ist an den Folgen dieser Behandlung gestorben. Der Angeklagte hatte argumentiert, er habe die Spritzen auf ausdrücklichen Wunsch des32- Jährigen gesetzt. Da der Mann aber in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei verantwortliche Entscheidung vorgelegen, so das Gericht.

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