
Hartz-IV Sanktionen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die drastischen Hartz-IV-Sanktionen gekippt. Unkooperativen Arbeitslosen sämtliche Gelder zu streichen, ist verfassungswidrig. Die Jobcenter im RSG-Land hatten die Sanktionen zuletzt verteidigt.
Veröffentlicht: Dienstag, 05.11.2019 15:15
Dass einem Hartz-IV-Empfänger alle Leistungen gestrichen werden, das kommt bei rund 18.000 Leistungsberechtigten im RSG Land laut Jobcentern nicht sehr oft vor. Beide Jobcenter verzeichnen eine Sanktionsquote von etwa 2%. Die meisten Sanktionen werden verhängt, weil Betroffene ihre Termine nicht einhalten. In dem Fall wird ihnen die Regelleistung um 10 Prozent für die nächsten drei Monate gekürzt. Die Leiter beider Jobcenter sind sich in einem einig: Ganz ohne Sanktionen geht es nicht! Das Verfassungsgericht hat jetzt entschieden: Arbeitslosen die Gelder komplett zu streichen ist verfassungswidrig. Bis zu einer bestimmten Grenze dürfen die Jobcenter aber weiterhin gehen.