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Hundesteuerbescheide werden verschickt
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Hundesteuerbescheide werden verschickt

Hundebesitzer in Remscheid und Solingen erhalten in den kommenden Tagen ihre Hundesteuer-Jahresbescheide. In Remscheid sind das etwas über 6.000 und in Solingen knapp 9.000. Den Steuerbescheiden sind in Solingen die Hundemarken beigefügt, die beim Gassigehen sichtbar am Halsband getragen werden müssen. Die aktuellen Remscheider Steuermarken sind die, die mit den Jahresbescheiden 2019 versendet worden sind und von da an für drei Jahre bis Ende 2021 Gültigkeit haben. In Solingen sind sie diesmal für fünf Jahre gültig. In Remscheid wurden die Bescheide dazu schon am Freitag verschickt. In Solingen gehen sie morgen (21.1.) in die Post. Sie dienen nur der Information.

 

Infos aus Remscheid:

Die 6.098 Hundesteuerbescheide für rund 6.900 Hunde wurden bereits am 15.01.2021 zur Post gegeben. Die aktuellen gelben Hundesteuermarken gelten bis Ende des Jahres. Auch in Remscheid müssen die Marken beim Gassi-Gang sichtbar mitgeführt werden. Bei verlorenen Marken muss eine Ersatzmarke angefordert werden, da diese eben der Steueraufsicht in der Öffentlichkeit dienen. Die ist zurzeit am besten gegen frankierten und adressierten Rückumschlag zu bekommen. Die Hundesteuer in Remscheid wird am 15.03.und 15.09. fällig.

 

Infos aus Solingen:

Am 21. Januar verschickt die Stadt Solingen knapp 9.000 Hundesteuer-Jahresbescheide für insgesamt 10.200 angemeldete Hunde. Den Bescheiden sind auch die neuen Hundesteuermarken beigefügt, die diesmal für die nächsten fünf Jahre (2021 bis 2025) gelten. Die Marke belegt die steuerliche Meldung und muss deshalb sichtbar am Tier getragen werden, sobald es die Wohnung oder das Grundstück verlässt. Bis die neuen Marken bei den Hundebesitzerinnen und -besitzern eintreffen, gelten die alten Marken weiter, die eigentlich Ende 2020 ablaufen. Geht die alte Marke verloren, bevor die neue ankommt, muss man für die Zwischenzeit auch keine Ersatzmarke besorgen.

Die Bescheide, die in Kürze versandt werden, dienen auch diesmal vor allem der Information. Fällig wird die Hundesteuer grundsätzlich zum 15. Mai und zum 15. November eines Jahres.

Veröffentlicht: Mittwoch, 20.01.2021 05:36

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