
Impfermine in Remscheid buchen
Ab sofort können in Remscheid auch Beschäftigte in Kindertagesstätten, heilpädagogischen Kindertagesstätten und Tagespflegen online einen Impftermin ausmachen.
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Gleiches gilt für Personen, die in Grundschulen, Förderschulen und in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind. Hierbei gilt: Der erste Termin wird online gebucht, der für den vollen Impfschutz unverzichtbare zweite Impftermin wird automatisch vom Impfportal für zwölf Wochen später angeboten und gebucht. Geimpft wird mit AstraZeneca. Menschen mit Vorerkrankungen haben zur Zeit noch keinen Impfanspruch. Das soll sich nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen zumindest für einen Teil dieser Menschen bald ändern. Noch im März sollen sogenannte Vorerkrankte mit hoher Priorität ein Impfangebot erhalten.
Hier geht es zur Buchung: https://remscheid.impf-termin.de
Impfberechtigung ab dem 8. März
Nach dem 9. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 haben die Kreise und kreisfreien Städte ab dem 8. März gesonderte Impfangebote für in Kindertagesstätten, heilpädagogischen Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe gem. § 34 SGB VIII tätigen Personen anzubieten. Anspruchsberechtigt sind neben Lehrkräften und Erzieherinnen beziehungsweise Erziehern, Kindertagespflegepersonen auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind – so beispielsweise Integrationshelferinnen und -helfer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, OGS-Personal an Grundschulen und Frühförderpersonal. Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsstättenprinzip und ist per Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.
Für die Impfung dieses Personenkreises stellt das Land den Kreisen und kreisfreien Städten für die 10. bis 12. Kalenderwoche ein Impfstoffkontingent von insgesamt 280.000 Dosen AstraZeneca zur Verfügung.
Bitte von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Corona-Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus
In ihrem aktuellen Anschreiben an die Einrichtungen der neuen Impfberechtigten werben Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Corona-Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus dafür, dass möglichst alle Berechtigten vom Corona-Impfangebot Gebrauch machen. Die Höherstufung in der Impfpriorität in der derzeit noch von Impfstoffmangel geprägten Zeit sei, so geben die Herren zu Bedenken, als besondere Privilegierung zu verstehen.
Hilfe gibt’s unter der Hotline (02191) 16 – 21 22
Hilfe bei der Buchung gibt es beim Bergischen ServiceCenter unter der Hotline (02191) 16 – 21 22. Diese Nummer ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 10 bis 14 Uhr erreichbar.
Wer zur Gruppe der Vorerkrankten mit hoher Priorität oder erhöhter Priorität gehört, hat das Land in seiner aktuellen Coronaimpfverordnung aufgelistet. Für diese Gruppen gilt: Für die Buchung eines Impftermins muss das Gesundheitsamt nicht befragt werden. Das ärztliche Attest des eigenen Arztes reicht als Nachweis für den Impfanspruch aus.
Zu den chronisch kranken Menschen mit hoher Priorität gehören (Impfanspruch wahrscheinlich im März):
• Personen mit Trisomie 21,
• Personen nach Organtransplantation,
• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
• Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
• Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
• Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
• bis zu zwei Kontaktpersonen der Berechtigten.
Zum Personenkreis mit hoher Priorisierung gehören außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren.
Zu den chronisch kranken Menschen mit erhöhter Priorität gehören (Zeitpunkt Impfanspruch noch ungeklärt):
• Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
• Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
• Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
• Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
• Personen mit Asthma bronchiale,
• Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
• Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).
(Zum Nachlesen: Eine vollständige Aufzählung ist unter § 3 und § 4 der Corona Impfverordnung des Bundes zu finden.)
Für wen kommt überhaupt die Einzelfallprüfung beim Gesundheitsamt in Frage?
Personen, deren Erkrankung nicht ausdrücklich in der Impfverordnung aufgeführt werden, bei denen aber nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen ist, haben einen Anspruch auf Einzelfallprüfung.
Ihr Antrag auf Impfpriorisierung ist mit den entsprechenden ärztlichen Unterlagen an das Gesundheitsamt Remscheid zu richten:
Stadt Remscheid
Gesundheitsamt - Einzelfallprüfung
Hastener Straße 15, 42853 Remscheid
Die Antragstellung ist auch möglich per Email: impfpriorisierung@remscheid.de
Für Rückfragen steht die medizinische Hotline des Gesundheitsamts unter Tel.: 16-35 55 zur Verfügung.