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Jesiden drohe keine Verfolgung
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Jesiden drohe keine Verfolgung

Irakische Jesiden haben laut NRW-Oberverwaltungsgericht keinen generellen Anspruch auf eine Anerkennung als Flüchtlinge.

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Damit hob das OVG gestern zwei anderslautende Urteile auf. Geklagt hatte unter anderem eine 19-jährige Jesidin aus dem Irak, die aktuell in Solingen lebt und ein 23-Jähriger aus Mülheim. Die religiöse Minderheit der Jesiden stammt aus dem Irak, aus Syrien, der Türkei und dem Iran. Derzeit drohe ihnen als Gruppe keine Verfolgung durch die Terrormiliz IS - so das Urteil des OVG. Sie seien 2014 aus ihrer Heimat zwar vor einer drohenden Verfolgung durch den IS geflohen. Die Verhältnisse im Irak hätten sich aber stark verändert. Die 19-Jährige, die aktuell in Solingen lebt, hatte bereits einen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen. Ob der 23-Jährige abgeschoben werde, entscheidet nun die örtliche Ausländerbehörde.

 

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