Kein Lohn bei provozierter Coronainfizierung

Wer sich auf sogenannten "Corona-Partys" absichtlich mit dem Corona-Virus infiziert, kann nicht erwarten, Krankengeld gezahlt zu bekommen. Davor warnt jetzt die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände.

Im Messengerdienst Telegram gäbe es beispielsweise Gruppen, in denen Ungeimpfte und Infizierte sich vernetzen, um eine Infizierung zu provozieren. Bekommt der Arbeitgeber mit, dass eine Coroninfektion aber nicht durch Zufall geschehen ist, kann er seinem Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung streichen. Es handle sich dabei um einen klassischen Fall des Verschuldens, heißt es von der VBU. Die Schwierigkeit bestehe allerdings für den Arbeitgeber darin, die absichtliche Ansteckung auch zu beweisen. Kann er das, so hilft dem infizierten Arbeitnehmer auch das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr.

Weitere Meldungen