Kitas: Eingeschränkter Regelbetrieb ab 8. Juni

Alle Kinder dürfen ab 8. Juni wieder in die Kitas und Tagespflege. Die Betreuungszeiten werden allerdings eingeschränkt.

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Für viele Eltern im RSG-Land wird das erstmal eine gute Nachricht sein: Das Betretungsverbot und die Notbetreuungs-Regelungen werden aufgehoben. Ab 8. Juni soll es in allen Kitas wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Das hat NRW-Familienminister Stamp am Mittwochmittag in Düsseldorf angekündigt. Heißt: Alle Kinder können dann wieder in den Kindergarten oder die Tagespflege gehen.

Damit die Einrichtungen das gewährleisten können, wird allerdings die Zahl der Betreuungsstunden pro Woche reduziert. Die Kitas können einen Betreuungsumfang von 15, 25 oder 35 Stunden anbieten - üblich sind eigentlich 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche. Dies gilt laut Stamp auch für Eltern, die im Rahmen der Notbetreuung bislang mehr Stunden in Anspruch nehmen konnten. Kitas, die sich personall in der Lage sehen, können aber auch höhere Betreuungsumfänge anbieten. Eine Bereitschaft zu Zugeständnissen sei von allen Seiten notwendig, so Stamp.

Zu den Einschränkungen gehört auch: Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden, offene Konzepte sind nicht möglich. Die Gruppen müssen weiterhin räumlich getrennt und die entsprechenden Hygienekonzepte in den Einrichtugen umgesetzt werden.

Ob Eltern im Juni wieder die zuletzt ausgesetzten Kita-Beiträge voll zahlen müssen, sei noch nicht entschieden, so Stamp. Darüber sei man derzeit noch mit den kommunalen Trägern im Gespräch.

Pressekonferenz mit NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP)

Keine Notbetreuung, feste Gruppen - Pressemitteilung des Landes

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni bedeutet:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen. 

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten. Familienminister Stamp: „Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.“

 Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat außerdem klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:

  • Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
  • in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
  • die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
  • alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden. 

Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.

Die vollständige Pressemitteilung des Landes im Wortlaut

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