KiTas im Notbetreuung

Wegen der hohen Inzidenzwerte gilt durch die Bundesnotbremse ab heute auch in den Kitas im RSG-Land wieder der Notbetrieb. Das Land hat die Notbetreuung allerdings anders organisiert als im vorigen Jahr – nicht nach bestimmten Berufsgruppen, sondern nach Bedarf. Die Kriterien für den Kita-Notbetrieb sind relativ weit gefasst. Alle Eltern, die berufstätig sind und keine andere Betreuung für ihr Kind haben, müssen lediglich eine Erklärung unterschreiben. Kinder im letzten Kita-Jahr, mit besonderen Betreuungsbedarf oder Handicap dürfen auch auf jeden Fall kommen. Die meisten Träger gehen deshalb davon aus, dass sich der Notbetrieb im Alltag kaum von der Situation in den letzten Wochen entscheidet. Waren vor einem Jahr gerade mal 20 bis 30 Prozent der Kinder in der Notbetreuung und der Rest zuhause, war die Auslastung im Schnitt eher andersrum – je nach Lage und Familienstruktur gibt es zwischen den Einrichtungen aber auch große Unterschiede.

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