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Kontaktpersonen von Schwangeren können geimpft werden
© Guido Eul-Jordan / Stadt Remscheid
Aufgezogene Impfspritzen
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Kontaktpersonen von Schwangeren können geimpft werden

Die Corona-Impfverordnung des Bundes sieht vor, dass sich bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren jetzt impfen lassen können. Darauf macht die Stadt Solingen aufmerksam. Welche Personen das sein sollen, können die Schwangeren selbst bestimmen. Sie müssen dazu den Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Termine können über die behandelnden Frauenärzte vereinbart werden oder über das Impfzentrum.

Veröffentlicht: Montag, 12.04.2021 04:40

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