
Kostenlose Schnelltests sind noch nicht überall möglich
Mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Person pro Woche. Das klingt einfach. Die Städte stellt das aber vor große Herausforderungen. Bis nächsten Montag müssen die Städte eine Infrastruktur dafür schaffen. Bis dahin gilt quasi eine Übergangszeit. Die Stadt Remscheid hat jetzt einen Plan dazu vorgelegt. Schon jetzt können kostenlose Schnelltests grundsätzlich in Arztpraxen und Apotheken durchgeführt und abgerechnet werden. Hierfür sorgt das Land NRW. Einige Arztpraxen bieten das auch schon an. Bereits ab Montag müssen die Städte gewährleisten, dass auch wirklich jeder die Möglichkeit hat, sich einmal die Woche kostenlos testen zu lassen. Dafür prüft die Stadt Remscheid gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigungen und der kommunalen Apothekerschaft, welche Arztpraxen und Apotheken die Testungen schwerpunktmäßig leisten könnten. Dazu läuft seit gestern auch eine Ausschreibung. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Homepage. Auch der Test-Drive-In am Schützenplatz soll mit in die Teststrategie eingebunden werden. Hier steht aber noch die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein aus.
Ausschreibung:
Interessierte Träger, die die gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen an Teststellen erfüllen und den Aufbau der ortsnahen Angebotsstruktur unterstützen möchten, werden gebeten, ihre Antragsunterlagen mit Vorlage eines Konzeptes bis Montag, 15. März, beim Fachdienst Gesundheitswesen, Hastener Straße 15 in 42855 Remscheid per Post oder per E-Mail unter dem E-Mail-Kontakt gesundheit@remscheid.de einzureichen.
Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird der Fachdienst Gesundheitswesen die Anträge und Konzepte prüfen und für das Land NRW über die Zulassung der Teststellen entscheiden.
Alle Infos zum Interessenbekundungsverfahren sind auch unter www.remscheid.de kurzfristig online abrufbar.
Kontakt:
Für Rückfragen steht der Fachdienst Gesundheitswesen unter folgenden Telefonnummern und E-Mail-Kontakten zur Verfügung:
• Telefon (02191) 16 - 39 00 oder per E-Mail: frank.neveling@remscheid.de,
• Telefon (02191) 16 - 24 07 oder per E-Mail: roger.hoeller@remscheid.de.
Mit der Coronateststrukturverordnung, die zur Zeit noch im Entwurf vorliegt, verfolgt das Land NRW den schnellstmöglichen Aufbau einer landesweiten und ortsnahen Angebotsstruktur zur Durchführung der Bürgertestung nach den Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.03.2021 04:41