
Kurzarbeitergeld verlängert
Unternehmen im RSG-Land haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Gehalt-Ausfall von über 10 Prozent haben.
Veröffentlicht: Freitag, 17.12.2021 08:00
Gute Nachrichten für Betriebe in Remscheid und Solingen, die durch die Coronalage in ihren Geschäften eingeschränkt sind: Das Kurzarbeitergeld wird bis zum 31. März 2022 verlängert. Darauf macht die Bundesagentur für Arbeit jetzt aufmerksam. Unternehmen haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Gehalt-Ausfall von über 10 Prozent haben. Auch Leiharbeiter können unterstützt werden. Die Agentur für Arbeit empfiehlt interessierten Betrieben, sich vorab mit dem Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monaten möglich.