
Leichtere Kündbarkeit bei Verträgen ab Dezember
Wer seinen Internet-, Telefon- oder Mobilfunkanbieter wechseln will, kommt ab dem 1. Dezember schneller aus dem Vertrag raus.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.11.2021 11:28
Darüber informiert jetzt die Solinger Verbraucherzentrale. Die Kündigungsfristen bei diesen Verträgen werden verbraucherfreundlicher. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Verbraucher ab Dezember ihren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen und müssen nicht ein ganzes Jahr länger zahlen, nur weil sie eine Frist nicht eingehalten haben. Wer umzieht, kann aus verschiedenen Gründen seinen bestehenden Vertrag kündigen: beispielsweise wenn die gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Anbieter dann ein mal pro Jahr ihre Kunden über die besten Tarife informieren. So haben Kunden nicht jahrelang einen längst überholten Tarif. Außerdem wird ab Dezember der Anbieter für den Tarifwechsel und die Rufnummermitnahme verantwortlich sein.