Lockdown: NRW setzt Beschlüsse um

Das sind die neuen Corona-Regeln. Alle Schulen gehen ab 11. Januar ins Homeoffice, Kitas bleiben nur eingeschränkt offen.

© Land NRW

Beim Corona-Gipfel am 5. Januar haben sich die Länderchefs zusammen mit Angela Merkel auf eine Verlängerung des aktuell bestehenden Lockdowns in Deutschland bis zum 31. Januar verständigt. Allerdings wird dieser Lockdown sogar noch einmal verschärft. Die wichtigsten Beschlüsse vom Gipfel gibt es hier im Überblick.

Bewegungseinschränkungen für Menschen in Hotspots

Bund und Länder haben beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius für Menschen auf 15 Kilometer rund um den Wohnort beschränkt werden soll. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Diese Hotspot-Regel findet sich in der neuen Corona-Schutzverordnung NRW allerdings nicht wörtlich wieder. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann überlässt es den betroffenen Kommunen selbst, „die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahme" zu überprüfen. Es kann - muss aber nicht - der 15-Kilometer-Bewegungsradius eingeführt werden.

Nur noch eine andere Person außerhalb des eigenen Hausstands

Private Treffen sind nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich, heißt es im Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder. Auch hier gibt es bei der Umsetzung in NRW allerdings eine Besonderheit, nachdem vor allem Eltern mit kleinen Kindern Kritik geübt hatten. In NRW gilt jetzt Folgendes: Die zusätzliche Person aus dem anderen Hausstand darf die Kinder ihres Hausstandes mitbringen. Ein Besuch bei Großeltern mit Enkelkind ist also möglich. Eine Abschwächung gibt es auch beim Punkt "zur Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten“.

Schulen gehen in Distanz, Kitas kürzen Zeiten

Alle Schulen in NRW gehen bis Ende Januar in den Distanzunterricht. Die Präsenzpflicht in den Schulen wird solange aufgehoben. Lediglich für Schüler der Klassen 1 bis 6 gibt es bei Bedarf eine Notbetreuung in den Schulgebäuden, die allerdings keinen Unterricht beinhaltet.

Kitas gehen ab 11. Januar in den eingeschränkten Regelbetrieb. Ähnlich wie bereits im Sommer werden die Betreuungszeiten jeweils um 10 Stunden pro Woche gekürzt. Kinder dürfen nur in festen Gruppen betreut werden. Das Land ruft zugleich auf: Wer kann, sollte seine Kinder zuhause lassen.

Mehr Tage an Kinderkrankengeld

Im Gipfel konnten sich Bund und Länder außerdem darüber einigen, den Eltern mehr Tage an Kinderkrankengeld zu gewähren. Konkret: Zehn Tage mehr für jedes Elternteil, für Alleinerziehende gibt es sogar 20 Tage zusätzlich, die auch genommen werden können, wenn Kinder zuhause betreut werden.

Doppeltest-Strategie für Einreisende aus Risikogebieten

Die Regeln für Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen Reiserückkehrer nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Die Quarantäne kann auch künftig durch einen zweiten Test nach fünf Tagen verkürzt werden, falls dieser negativ ausfällt.

Bund und Länder treffen sich am 25. Januar wieder um über neue Entscheidungen zu verhandeln. Das hat Kanzlerin Merkel bekanntgegeben.

Mit Material der dpa

Beschlusspapier Bund-Länder-Gipfel im Wortlaut

Coronaschutz-Verordnung NRW

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