Lockerung: So wird bei der Notbremse gezählt

In Solingen rückt die Öffnung der Geschäfte näher. In Remscheid kommt sie ab Montag, aber weitere Verlauf bleibt noch ungewiss.


Für die Bundes-Notbremse, die im Infektionsschutzgesetz geregelt wurde, gelten deutschlandweit einheitliche Vorgaben für die Umsetzung und Lockerung. Sie orientieren sich immer an der so genannten 7-Tage-Inzidenz, also der Anzahl der innerhalb von 7 Tagen registrierten Corona-Neuinfektionen in einer Stadt oder einem Kreis, umgerechnet pro 100.000 Einwohner. Drei Grenzwerte sind relevant: 165 für Schulen und Kitas, 150 für die erweiterte Öffnung der Geschäfte und 100 für die Aufhebung von Ausgangssperren und  Kontaktregeln im privaten Bereich.

Dabei gilt immer: Der Wocheninzidenz-Wert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem jeweiligen Grenzwert liegen, dann werden ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Maßnahmen zurückgenommen. Allerdings: Sonn- und Feiertage werden bei der Zählung der Tage nicht berücksichtigt, sie unterbrechen aber auch die Zählung nicht.


Solingen

Solingen hatte am 5. Mai die Inzidenz von 165 an fünf Werktagen in Folge unterschritten. Daraufhin wurden am 10. Mai die Schulen wieder in den Wechselunterricht geschickt und die Notbetreuung in Kitas aufgehoben.

Am 14. Mai (Freitag) hat Solingen erstmals an einem Werktag die Inzidenz von 150 unterschritten, am 15. Mai auch. Weiter geht die Zählung nun am Montag (17. Mai = Tag 3). Bleibt der Solinger Wert bis Mittwoch (19. Mai = Tag 5) unter 150, könnten die derzeit geschlossenen Geschäfte ab Freitag (21. Mai) wieder das Terminshopping mit Testnachweis beginnen.

Würde der Inzidenzwert allerdings am Montag, Dienstag oder Mittwoch nochmal über 150 springen, wäre die Zählung gestoppt und würde erst am nächsten Werktag unter 150 wieder neu mit Tag 1 beginnen.

Remscheid

Remscheid hatte am 15. Mai die Inzidenz von 150 an fünf Werktagen in Folge unterschritten. Daher können ab 17. Mai gleichzeitig die Stufen 165 und 150 gelockert werden, sprich: Schulen gehen in den Wechselunterricht, Kitas wieder von der Notbetreuung in den eingeschränkten Betrieb und die Geschäfte öffnen zum click & meet mit Testnachweis.

Am 15. Mai lag Remscheid aber auch gleichzeitig erstmals unter einer Inzidenz von 100 (99,7). Zwar stieg der Wert am Sonntag wieder über 100, der Sonntag ist aber für die Zählung nicht relevant. Würde die Inzidenz nun am Montag wieder unter 100 liegen, ginge es dann mit Tag 2 von 5 weiter. Im günstigen Fall bei anhaltender Entwicklung wäre dann am Donnerstag (20. Mai) Tag 5 erreicht und ab Samstag (22. Mai) könnte die Bundes-Notbremse in Remscheid aufgehoben werden.

Kommt der Inzidenzwert allerdings zwischen Montag und Donnerstag nochmal über 100, wäre die Zählung vorerst gestoppt und würde erst am nächsten Werktag mit einem Wert unter 100 wieder von vorne beginnen.


Warum die Inzidenzwerte mitunter schwanken und wie sie genau berechnet werden, haben wir hier erklärt.

Was wird wann gelockert?

Für die Rücknahme von Maßnahmen muss die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter den Grenzwert sinken. Steigt die Inzidenz dann allerdings wieder an drei Tagen (hier zählen auch Sonn- und Feiertage) über den Grenzwert, müssen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Die 7-Tages-Inzidenz sinkt unter 165

  • Alle Schulen wechseln aus dem Distanzunterricht wieder in den Wechselunterricht, lediglich die Abschlussklassen bleiben wie bislang im Präsenzunterricht. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen.
  • In den Kitas endet die bedarfsorientierte Notbetreuung und es gilt wieder der eingeschränkte Regelbetriebs. Die 10-stündige Kürzung der Betreuungszeiten und Gruppentrennung bleiben bestehen.

 

Die 7-Tages-Inzidenz sinkt unter 150

  • Sämtliche Geschäfte, die derzeit nur Abholung anbieten dürfen, können wieder öffnen. Erlaubt ist das Shoppen nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) mit tagesaktuellem negativen Testergebnis. Zugelassen ist eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

 

Die 7-Tages-Inzidenz sinkt unter 100

  • Die Maßnahmen der Bundes-„Notbremse“ werden aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum und die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfallen.
  • Kontaktregel draußen: Hausstand + 1 Person eines weiteren Haushalts; außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre aus einem der beiden Haushalte)
  • Kultur: Konzerte im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich. Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. mit vorheriger Terminbuchung möglich.
  • Sport: Kontaktloser Sport im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt; Kontaktsport im Freien in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.
  • Freizeit: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen dürfen öffnen. Freibäder öffnen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis (Liegewiesen bleiben gesperrt).
  • Einzelhandel: Alle Geschäfte sind geöffnet. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, können mit negativem Testergebnis ohne Terminbuchung aufgesucht werden. Es gilt Personenbegrenzung.
  • Gastronomie: Besuch der Außengastronomie mit negativem Testergebnis zulässig
  • Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels mit negativem Testergebnis zulässig, allerdings mit Kapazitätsbegrenzung bei Hotels.


Die 7-Tage-Inzidenz sinkt unter 50:

  • Kontaktbeschränkung: Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten möglich (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre aus einem der beiden Haushalte). Private Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal 100 Personen, im Innenbereich mit maximal 50 Personen mit negativem Testergebnis möglich.
  • Kultur: Konzerte und Aufführungen in Innenräumen mit negativem Testergebnis und Mindestabstand zulässig.
  • Sport: Sport im Freien ohne Kontaktbeschränkung möglich; Hallensport/Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung erlaubt. Kontaktsport im Freien in Gruppen wie bei allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich
  • Freizeit: Freibäder öffnen mit negativem Testergebnis (auch Liegewiesen); Betrieb von Spielhallen, Wettbüros etc. mit negativem Testergebnis möglich
  • Einzelhandel: Alle Geschäfte sind geöffnet mit Personenbegrenzung. Ein Test ist nicht erforderlich.
  • Gastronomie: Betrieb auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis und Abstandsregelungen zulässig
  • Beherbergung: Kapazitätsbegrenzung bei Hotels fällt weg.

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