Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Seit heute gelten in NRW einige Lockerungen für Geimpfte und Genesene. In der neusten Version der Coronaschutzverordnung ist geregelt, wie dieser Status nachgewiesen werden kann. Bei der Umsetzung bleiben aber weiterhin Fragen offen.

© Radio RSG/Lisa Jülich

In der Theorie soll es so funktionieren: wer bereits vollständig geimpft ist, oder in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden hat, soll mit negativ getesteten gleichgestellt sein. Man braucht dann also zum Beispiel beim Friseurbesuch keinen aktuellen Schnelltest vorweisen.


Wie kann man aber jetzt nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist: Dazu gibt es laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (gültig ab heute) nun folgende Regeln.


  1. Die vollständige Impfung kann man mit dem Impfpass oder der Ersatzbescheinigung nachweisen - die zweite Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurück liegen.
  2. Die Genesung weist man mit einem positiven Testergebnis nach, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Wörtlich steht in der Verordnung: "das [Testergenis] muss auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) [beruhen]."
  3. Wenn man bisher nur EINE Impfdosis erhalten hat, gelten die Lockerungen trotzdem, wenn die Impfung 14 Tage zurückliegt und man ZUSÄTZLICH (nach den Regelungen in 2.) die Genesung nachweisen kann.


Die Stadt Solingen meldet jetzt dazu, dass im Laufe der Woche alle positiven Befunde, die dem Gesundheitsamt vorligen, per Post an die jeweiligen Betroffenen verschickt werden sollen. Die Stadt Remscheid stellt bisher auf Nachfrage eine Kopie des positiven Testergebnisses aus, aber keine explizite Bescheinigung über die Genesung.


Es bleibt aber fraglich, wie beispielsweise der Friseurbetrieb oder der Zoo die Echtheit der Dokumente beurteilen sollen, sagt zum Beispiel die Stadt Solingen. Die Befunde hätten kein einheitliches Erscheinungsbild - sie könnten beispielsweise von Labor zu Labor unterschiedlich aussehen. Welche Art von Nachweis, wo akzeptiert wird, kann also weiter nicht vollständig beantwortet werden.