
Masernschutzgesetz ab 1. März
Ab dem 1. März gilt deutschlandweit das neue Masernschutzgesetz. Das betrifft vor allem viele Kitas in Remscheid und Solingen. Sie dürfen dann nämlich nur noch Kinder neu aufnehmen, die nachweislich geimpft sind. Die Städte bereiten Eltern und Erzieher derzeit darauf vor.
Veröffentlicht: Dienstag, 18.02.2020 14:52
Das neue Masernschutzgesetz gilt für alle, die nach 1970 geboren sind und zum Beispiel in Kitas, Schulen oder Flüchtlingsunterkünftigen arbeiten oder dort betreut werden. Für die Kindergärten heißt das: Für Kinder, die künftig neu aufgenommen werden, müssen die Eltern zwei Masernimpfungen vorweisen. Für Kinder, die bereits in einer Kita angemeldet sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2021. Zuständig für die Kontrolle sind die Einrichtungsleitungen. Werden Verstöße festgestellt, zum Beispiel auch wenn Mitarbeiter ohne ausreichenden Impfschutz beschäftigt werden, können Bußgelder bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Das Gesundheitsamt der Stadt Remscheid hat Infos und Vordrucke zum Thema hier zusammengestellt.