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Mehr Geld für Pflegebedürftige
© Regionalbüro Alter, Pflege, Demenz
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Mehr Geld für Pflegebedürftige

Gute Nachrichten für alle Menschen im RSG-Land, die Angehörige pflegen oder selbst auf Pflege angewiesen sind. Es gibt jetzt im neuen Jahr mehr Geld für verschiedene Leistungen. So gibt es beispielsweise fünf Prozenz mehr für sogenannte Pflegesachleistungen - sprich für die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder durch einen Pflegedienst.

Veröffentlicht: Freitag, 07.01.2022 17:54

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Diese fünf Prozent mehr gibt es allerdings erst ab Pflegegrad 2. So gibt es dann statt 689 Euro 724 Euro. Für die Kurzzeitpflege wird der Betrag um zehn Prozent angehoben. Er liegt jetzt bei 1.774 Euro. Weniger muss für Menschen gezahlt werden, die im Pflegeheim leben. Je nachdem, wie lange die Menschen dort schon gepflegt werden, sinkt der Eigenanteil um 5 bis 70 Prozent. Menschen, deren Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anders sichergestellt werden kann, haben zudem jetzt einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Das gilt für maximal zehn Tage.

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