
Neue Bestimmungen in der Corona-Schutzverordnung
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung noch einmal modifiziert und angepasst. Daraus ergeben sich auch für Remscheid und Solingen Änderungen. Das betrifft zum einen das Vorweisen von Schnelltests und zum anderen die Bestimmungen zur Notbremse.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.04.2021 11:47
Die aktuell angezogene "Notbremse" im RSG-Land kann wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenzwerte über einen bestimmten Zeitraum wieder unter 100 fallen. Bisher waren dazu in der Corona-Schutzverordnung 3 Tage vorgesehen. Die Zahl wurde jetzt aber nach oben korrigiert. Der Inzidenzwert muss jetzt mindestens 7 Tage unter 100 liegen, bevor es wieder Lockerungen geben kann. In Solingen gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit negativem Corona-Test bestimmte Angebote wahrzunehmen, also beispielsweise in den Baumarkt zu gehen. Auch hier gibt es eine kleine Änderung: zukünftig reicht nicht nur der Test - auch ein amtliches Ausweisdokument muss vorgelegt werden.