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Neue Lockerungen im RSG-Land
© Jonathan Braasch
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Neue Lockerungen im RSG-Land

Im RSG-Land gibt es morgen neue Lockerungen der Corona-Regeln.

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.07.2021 12:34

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Für Städte, die stabil unter einer Corona-Inzidenz von 10 liegen, gibt es morgen die neue Inzidenzstufe 0. Solingen liegt heute bei einer Inzidenz von 3,8, Remscheid bei 0,9. Der Remscheider Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus begrüßt die Lockerungen und glaubt, dass die Menschen mittlerweile von sich aus Abständen einhalten und vorsichtig sind - daher brauche man nicht mehr für alles Vorschriften. Allen müsse aber bewusst sein, dass Einschränkungen zurückkommen, wenn die Inzidenzwerte wieder steigen. Wichtig sei jetzt, dass sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen.

 

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Kontaktbeschränkungen

Keine Beschränkungen draußen.

Mindestabstände als Empfehlung.


Außerschulische Bildung   

Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen.


Kinder-/Jugendarbeit   

Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr.


Kultur

Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen.

Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.

Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske).

Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig.


Sport   

Sportausübung ohne Beschränkungen.

Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.

Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.


Freizeit   

Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben.

(wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt).

Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.


Einzelhandel

Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen.


Messen/Märkte   

Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt).


Tagungen/Kongresse   

Keine Beschränkungen.


Private Veranstaltungen

Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.


Partys

Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.


Große Festveranstaltungen   

Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt).


Gastronomie   

Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen; Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.


Beherbergung/Tourismus   

Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.


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