
Notbremse in Remscheid bleibt voll angezogen
Remscheid hält an der Notbremse fest. Das hat der Krisenstab heute entschieden. Zum Ende der Osterferien heute wollte man entscheiden, ob es - wie in Solingen - die Testoption geben kann. Angesichts des Inzidenzwertes wurde aber dagegen entschieden.
Veröffentlicht: Freitag, 09.04.2021 12:50
Terminshopping oder Museumsbesuche mit negativem tagaktuellen Schnelltest wird es vorerst in Remscheid nicht geben. In den vergangenen Tagen sei es nicht gelungen, die Inzidenz auf ein akzeptables Maß zu senken, sagt der Krisenstab. Aktuell liegt die Inzidenz wieder bei über 190 und damit weit über dem Landesdurchschnitt. Auch die Situation in den Krankenhäusern lasse keine Entwarnung zu. Stand heute werden in Remscheid 19 Coronaerkrankte stationär versorgt. 10 davon auf der Intensivstation, 8 von ihnen müssen beatmet werden. Bis zum 18. April gelten also die aktuellen Regeln weiter. Eine Übersicht gibts auf radiorsg de.
Damit gelten in Remscheid bis zum Ablauf der aktuellen Coronaschutzverordnung am 18. April diese allgemeinen Regeln (Liste nicht abschließend):
AHA-Formel
Selbstverständlich heißt es generell mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen. Faustregel: Medizinische Masken müssen überall dort getragen werden, wo man zwangsläufig eng mit anderen zusammenkommt: In Arztpraxen, in Bus und Bahn, in Taxen, im Umfeld von Geschäften und innendrin, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden – die Liste ist endlos. Deswegen ist es am besten, sie immer zu tragen. Bis 18. April gilt in Remscheid übrigens eine Maskenpflicht in festgelegten Innenstadtbereichen.
Clubs
Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen haben zu.
Deutsches Werkzeugmuseum, Deutsches Röntgenmuseum
Das Deutsche Röntgen-Museum und das Deutsche Werkzeugmuseum sind geschlossen.
Kino CineStar
Das Kino ist geschlossen.
Körpernahe Dienstleistungen
Alle körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind verboten. Das gilt zum Beispiel für Massagen, kosmetische Behandlungen, Maniküre und das Tätowieren.
Erbracht werden dürfen allerdings medizinisch notwendige Dienstleistungen und die nichtmedizinische Fußpflege. Auch Frisöre haben geöffnet. Taxis/Mietwagen dürfen befördern.
Kontaktbeschränkungen
Ein Hausstand darf sich maximal mit 1 anderen Person im öffentlichen Raum treffen. Paare, in denen beide nicht im gleichen Haushalt leben, gelten trotzdem als „ein“ Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Partys
Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
Restaurants
Restaurants, Cafés und Eisdielen sind geschlossen. Wer möchte, kann sich einzelne Speisen und Getränke vor der Ladentür abholen. Das lässt sich je nach Anbieter auch mit „Click & Collect“ online oder telefonisch planen.
Shopping
Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten – das sind beispielsweise Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien und Blumenläden – haben unter den bisherigen Hygieneregeln und Personenbegrenzungen geöffnet.
Alle anderen Geschäfte sind geschlossen und dürfen das sogenannte „Click & Collect“ – online oder telefonisch bestellen und vor der Ladentür abholen – anbieten.
· Sonnenstudio
· Sonnenstudios dürfen öffnen.
·
Spielplätze
Sie sind auf. Ziel ist es allerdings nicht, dass sich hier Personengruppen jedweden Alters „heimlich“ treffen. Das ist verboten. Die Spielplätze sind den Kindern und ihren Begleitpersonen vorbehalten – unter Wahrung der gängigen Coronaschutzregeln. Kinder dürfen die Spielplätze im Freien ohne Abstand zueinander nutzen.
Sport/Schwimmen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist verboten. Ausgenommen von dem Verbot ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Einzelsport sowie der gemeinsame Sport
- von Mitgliedern des eigenen Hausstandes.
- eines Hausstandes plus 1 anderen Person (Paare, die nicht im gleichen Haushalt leben, gelten trotzdem als „ein“ Hausstand. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.).
- als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
- in Gruppen von höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren plus bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Allerdings hat die Stadt Remscheid die städtischen Sportanlagen bis auf weiteres für den Individual- und den Vereinssport geschlossen. Den Trägern privater Anlagen wie auch Vereinsanlagen hat sie dringend empfohlen, ebenfalls den Betrieb einzustellen. Schwimmbäder dürfen nur für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.
Teo-Otto-Theater
Das Theater ist geschlossen.
Wochenmärkte
Remscheids Wochenmärkte finden statt. Sie dürfen allerdings in der Hauptsache nur Lebensmittel und Waren des alltäglichen Bedarfs anbieten.
Zentralbibliothek, Stadtteilbibliotheken
Die Bibliotheken sind geschlossen. Sowohl die Zentralbibliothek in der Scharffstraße als auch die Stadtteilbibliotheken in Lennep und Lüttringhausen bieten weiterhin einen Bestell- und Abholservice für Medien an.