
NRW: 2G im Handel bleibt
Kontrollen müssen ab morgen aber nur noch stichprobenartig erfolgen.
Veröffentlicht: Dienstag, 08.02.2022 14:50
Während einzelne andere deutsche Bundesländer die 2G-Regel im Handel teilweise wieder gekippt haben oder wegen entsprechender Gerichtsurteile aufheben mussten, bleibt sie in NRW vorerst weiter bestehen. Das hat NRW-Gesundheitsminister Laumann eben in Düsseldorf verkündet.
Für Läden und Märkte, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, gilt damit bei uns im RSG-Land weiterhin: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen mit 2G-Status. Eine Erleichterung gibt es ab morgen (9. Februar) aber für die Händler: Die Kontrollen müssen nur noch stichprobenartig erfolgen.
Die aktuelle Corona-Verordnung wird ansonsten im Wesentlichen um einen Monat bis zum 9. März verlängert. Das Land begründet das im Wesentlichen mit derzeit weiterhin steigenden Inzidenzen und Hosptalisierungsraten. Gesundheitsminister Laumann wies außerdem darauf hin, dass in NRW die derzeitige 2G-Regelung im Handel vom hiesigen Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Nach der nächsten Bund-Länder-Runde kommende Woche Mittwoch (16. Februar) werde man die geltenden Maßnahmen aber noch einmal im Hinblick auf mögliche Lockerungen überprüfen. NRW werde den Weg Richtung Lockerungen gehen, sobald klar sei, dass die Situation in den Krankenhäusern stabil bleibe, so Laumann. Im Moment sei aber noch keine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen zu erkennen.
Unverständnis beim Handelsverband
Der Handelverband NRW reagiert in einer ersten Stellungnahme enttäuscht auf das Festhalten des Landes an der 2G-Regel: „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten. „Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursacht im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste."
Brauchtumszonen für den Karneval
Neu ist in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung eine Regelung für die Karnevalstage: Im Zeitraum vom 24. Februar (Altweiber) bis 1. März (Veilchendienstag) können die Städte und Kreise in NRW so genannte "Brauchtumszonen" festlegen. Hier darf dann mit 2G-Regel gesellig gefeiert werden. Für private Karnevalsfeiern gelten schärfere Regeln. Weitere Infos dazu findet ihr hier