
NRW: Maskenpflicht ab Montag - Größere Läden dürfen öffnen
Ab Montag (27. April) müssen Mund-Nase-Bedeckungen auch bei uns im RSG-Land in Bus & Bahn sowie beim Einkaufen getragen werden
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Auch in Nordrhein-Westfalen kommt jetzt die landesweite Maskenpflicht. Vom kommenden Montag an ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Indem Mund und Nase mit Stoff bedeckt werden, soll die Gefahr minimiert werden, Mitmenschen mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher sind als Schutz erlaubt. Zuvor hatten bereits zahlreiche andere Bundesländer ähnliche Regelungen eingeführt. Auch die Städte Remscheid und Solingen hatten daraufhin Druck auf die NRW-Landesregierung ausgeübt, eine solche Pflicht landesweit zu erlassen. Andernfalls hätte man sie auch im Bergischen Städtedreieck selbst angeordnet.
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen."
Bürgern und Händlern werde mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, Mund und Nase zu bedecken.
Größere Läden würden angepasst öffnen
Außerdem dürfen ab kommenden Montag (27. April) auch größere Geschäfte und Kaufhäuser wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter beschränken und die allgemeinen Auflagen zu Hygienemaßnahmen, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Auch damit schließe man sich dem Großteil der anderen Länder an, so NRW-Ministerpräsident Laschet: "Diese Entscheidung folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt." Noch vor zwei Tagen sah man das in Düsseldorf allerdings anders. Nachdem die Stadt Solingen eine solche Erlaubnis-Regelung bei Gesundheitsminister Laumann angefragt hatte, hieß es als Antwort, das eine Verkleinerung größerer Geschäfte nicht zuslässig sei und eine zusätzliche Sogwirkung für die Innnenstädte, für Einkaufszentren usw. auslösen könne.