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NRW weitet Kita-Betreuung aus - auch für Alleinerziehende
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NRW weitet Kita-Betreuung aus - auch für Alleinerziehende

Das Land NRW baut die Notbetreuung in Kindertagesstätten aus: Es kommen weitere Branchen hinzu, aus denen Eltern ihre Kinder in die Kitas bringen dürfen. 

Veröffentlicht: Montag, 13.04.2020 06:00

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Mitarbeiter von Tankstellen, Paketshops, Drogerien, Hausmeister oder Reinigungskräfte sind in der Verordnung genannt. Sie gilt ab dem nächsten Donnerstag (23. April). Bislang waren unter anderem Ärzte, Krankenschwestern oder Rettungskräfte als "systemrelevant" eingestuft worden. Für Eltern aus diesen Bereichen mussten Kitas bereits bei Bedarf eine Notbetreuung bereit stellen. Die vollständige Liste könnt Ihr hier einsehen:

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NRW will die Notbetreuung in den Kindergärten auf zehn Prozent der Kinder ausweiten, kündigte NRW-Familienminister Joachim Stamp an. Im vergangenen Monat hatte das Land gemeldet, dass in NRW nur zwischen 2,4 und 4,7 Prozent aller Kinder in den Kitas und der Kindertagespflege in der Notfallbetreuung sind. (mit Material der dpa)

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Ab 27. April auch für Kinder von Alleinerziehenden

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Ab 27. April 2020 soll eine weitere Öffnung erfolgen, zu diesem Tag wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet. Das hat Familienminister Stamp am Freitagabend mitgeteilt: „Dies ist mir ein großes Anliegen, ich hätte mir eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht. Wir werden in Nordrhein-Westfalen die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen zu meistern haben, unterstützen und entlasten.“ Details zur Umsetzung müssen allerdings in der kommenden Woche erst noch geregelt werden.

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Presse-Briefing zum #COVID19 in #NRW im Livestream, 16.04.2020.

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Die Maßnahmen in NRW im Überblick

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  • Keine Großveranstaltungen bis zum 31. August
  • Kitas bleiben vorerst geschlossen
  • Notfallbetreuung in Kitas für weitere Berufsgruppen
  • Schulen öffnen schrittweise wieder nach den Osterferien
  • Geschäfte bis 800 qm dürfen wieder öffnen (Ausnahme: Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen)
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